PRIVATE KASSEN
Fragen bei der Kostenerstattung durch die PKV
Es gibt bis heute für physiotherapeutische Heilmittel keine amtliche Gebührenordnung wie z.B. für ärztliche und zahnärztliche Leistungen. Um Ihnen daher bei den Preisen und den damit verbundenen Leistungen Sicherheit zu geben, wird bei physio4you ein Behandlungsvertrag geschlossen. Der Heilmittelerbringer/Therapeut verpflichtet sich darin seine definierte therapeutische Leistung zu erbringen, Sie als Patient verpflichten sich, den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung zu zahlen.
Zur Beurteilung von therapeutischen Leistungen orientieren sich Gerichte in der Regel ähnlich wie bei ärztlichen Leistungen am 2,3-fachen des gesetzlichen Tarifs als oberste Grenze. Unsere Leistungen bewegen sich trotz teilweise höherem Therapieaufwand (z.B. durch computergestützte Therapien) deutlich unterhalb des 2,3-fachen des gesetzlichen Tarifs. Sollten Sie Fragen zur Abrechnung oder zur Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse haben sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.