Patienteninformationen
  • GESETZLICHE KASSEN

    Behandlungsbeginn
    Denken Sie bitte daran, dass laut Heilmittelrichtlinien der Behandlungsbeginn innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung des Rezepts erfolgen muss. Andernfalls verliert Ihre Verordnung ihre Gültigkeit.

    Zuzahlung
    Jeder gesetzlich versicherte Patient, der nicht  von Zuzahlungen befreit ist, muss eine Zuzahlung entrichten. Sie setzt sich zusammen aus 10 Euro Rezeptgebühr und 10% der Gesamtkosten der Behandlung. In der Regel liegt der Gesamtbetrag bei ca. 20,- bis 30,- Euro. 
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Gebühr beim ersten Behandlungstermin, im Namen der Krankenkassen, zu kassieren.

    Behandlungszeit
    Die Behandlungsdauer richtet sich nach der Art der Anwendung. Bei Leistungen aus denen keine Zeitangabe hervorgeht (z.B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Massagetherapie) vergüten die gesetzlichen Kassen laut Rahmenvertrag  15 Minuten Behandlung. Darin eingeschlossen sind die Befunderhebung, Dokumentation und die Vorbereitung des Patienten. Ist vom behandelnden Arzt ein Therapiebericht angefordert, muss dieser in der letzten Behandlung geschrieben werden. In der Regel liegen unsere Behandlungszeiten bei 15-20 Minuten.

    Die maximale Verordnungsmenge ist erreicht
    Oft hält Ihr behandelnder Arzt eine Fortführung der Therapie zwar nicht mehr für zwingend notwendig  aber für sinnvoll. In diesem Fall sprechen Sie mit uns. Gemeinsam mit Ihrem Arzt finden wir eine Lösung, um Sie weiter in Ihrem Genesungsprozess zu begleiten.

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